top of page

Straßenausbau=Gemeindepflicht?

  • Autorenbild: Ich einfach Ich
    Ich einfach Ich
  • 18. Mai 2024
  • 2 Min. Lesezeit

 

 

Der Ausbau unserer Gemeindestraße ist weiterhin das Thema unserer Zeit.

 

Wurden die Weichen bereits 1988 mit der Einführung der Wiederkehrenden Beiträge als das Mittel zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge durch Beschluss im Gemeinderat gestellt,

hat man sich seit dieser Zeit mit der praktischen Umsetzung des Straßenausbaus und der Aufklärung der Bevölkerung über die persönlichen Konsequenzen schwergetan.

Der Großteil der betroffenen Eigentümer, ist bis zur Erhebung der ersten Straßenausbaubeiträge im Jahr 2020, von Einmalbeiträgen für den Ausbau der anliegenden Straßen ausgegangen.

Somit konnte erst drei Jahrzehnte nach dem Gemeinderatsbeschluss,

mit der Erhebung der Straßenausbaubeiträge begonnen werden und das

obwohl die Straßen seit der Einführung der Wiederkehrenden Beiträge,

bereits in einem sanierungsbedürftigen Zustand gewesen sind.

Die ersten Anstrengungen für den notwendigen Einstieg in den Straßenausbau wurden bereits 1993-1995 unternommen.

Die voraussichtlichen Kosten des Straßenausbaus dieser Straßen sollte bis 2006 in den Haushalt mit aufgenommen und der Ausbau umgesetzt werden.

Vorgesehen waren:

-         Barzengasse,

-         Mühlenweg,

-         Maximinstraße Haus Ambros bis Pfarrgarten,

und

-         Bergstraße Haus Roth in Richtung Olsdorf.

 

In diesem Zusammenhang war es vorgesehen die Bevölkerung im Rahmen einer Einwohnerversammlung über die Kosten und Form der Beteiligung zu informieren.

Bis heute ist es weder zur Umsetzung des Straßenausbaus dieser Straßen,

noch zur Aufklärung der Bevölkerung gekommen.

Seit 2015 wird die Sanierung der Gemeindestraßen in einer für den Außenstehenden nicht nachzuvollziehenden Reihenfolge umgesetzt.

Dabei erweist sich die Erhebung der Straßenausbaubeiträge aus verwaltungstechnischen Gründen als schwierig.

Der einzige Grund der für eine Erhebung der Beiträge als Wiederkehrende Beiträge spricht,

ist die jährliche Erhebung für den geleisteten Straßenausbau,

damit die Beiträge von den Eigentümern in einer „erträglichen“ Höhe geleistet werden können.

Aufgrund von „Fachkräftemangel“ ist es der Verwaltung nicht möglich die Erhebung in dieser Form umzusetzen.

Nachdem 2020 die Beiträge für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 zusammen veranlagt wurden,

werden direkt nach den Wahlen die Jahre 2021, 2022 und 2023 eingefordert.

Aufgrund der permanent defizitären Haushaltslage,

ist die Erhebung der Straßenausbeiträge zusammen mit der überregionalen I-Stock Förderung und der ständigen Erhöhung der Grundsteuer für Eigentümer, 

das einzige Mittel für unsere Gemeinde den von Teilen des Gemeinderates gewünschten Straßenausbau von Burgweg, Barzengasse und Mühlenweg zu finanzieren.

Da aber 2026, zehn Jahre nach dem Planungsbeginn,

durch die mögliche Baugenehmigung von Windkraftanlagen im Gemeindewald durch einen privaten Investor, unsere Gemeinde eine zusätzliche jährliche Einnahme in sechsstelliger Höhe zu erwarten hat,

ist es aus unserer Sicht nicht notwendig den Ausbau der Gemeindestraßen,

nach drei Jahrzehnten,

mit Höchstpreisen im Baugewerbe zu forcieren.

Deshalb unterstützen wir diese Maßnahmen nur, wenn die Belastung für die Eigentümer neutral bleibt.

Nur noch die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hält,

an der aus unserer Sicht ungerechtfertigten Erhebung der Straßenausbaubeiträge fest und plant,

auch nach einer erfolgreichen Landtagswahl 2026 hinaus, daran festzuhalten.

Unter Anderem aus diesem Grund werden wir die CDU und die Freien Wähler, die sich für die Abschaffung der ungerechten Straßenausbaubeiträge einsetzen, bei der Landtagswahl 2026 unterstützen!

 

Ist also aus unserer Sicht der Ausbau der Straßen Gemeinde- und Eigentümerpflicht?

 

Mit der Zahlung der Grundsteuer, insbesondere nach der Reform 2023 ist der Pflicht der Gemeinde und der Eigentümer genüge getan und ein weiterer Beitrag absolut nicht gerechtfertigt!

 

 

Quellen:

 

 

 

 

 

 

 

 


ree

 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Kommentare


Beitrag: Blog2_Post

Abo-Formular

Vielen Dank!

Maximinstraße 18
54646 Bettingen

  • Facebook
  • Twitter
  • LinkedIn

©2021 WGFM-Informiert. Erstellt mit Wix.com

bottom of page