
Niederschrift über Sitzung des Ortsgemeinderates Bettingen am Dienstag, 18.03.2025
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- 4. Apr.
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Niederschrift
über Sitzung des Ortsgemeinderates Bettingen am Dienstag, 18.03.2025
Anwesend
Vorsitz
Herr Olaf Böhmer
Mitglieder
Frau Andrea Böhmer
Herr Emil Michaeli
Herr Daniel Müller
Herr Wolfgang Ries
Herr Wolfgang Schnarrbach
Frau Tina Schwarz
Herr Johannes Ambros
Herr Helmut Fink
Herr Dietmar Friedrich
Herr Marcel Friedrich
Herr Harald Grey
Herr Florian Mosbacher
Frau Birgit Olk
Herr Peter Weier
Verwaltung
Herr Harald Friedrich, Schriftführer
Abwesend
Mitglieder
Herr Eric Ziwes (entschuldigt)
Auf Einladung nimmt teil:
Frau Lydia Enders (RP-Vorsitzende) zu TOP 2
Die Sitzung wird eröffnet um 19:00 Uhr mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Es wur-
de form- und fristgerecht eingeladen.
Beanstandungen bzw. Änderungen zur Niederschrift aus der letzten Sitzung vom 23.01.2025
werden keine vorgebracht.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt die Wählergruppe Florian Mosbacher die recht-
liche Überprüfung der Tatsache, dass Helmut Fink als Mitinhaber des Büros AF-Plan eben-
falls Ratsmitglied im Ortsgemeinderat Bettingen ist. Es soll die Zulässigkeit geprüft werden,
ob Ratsmitglied Fink durch die Tätigkeiten des Büros AF-Plan in den Dorferneuerungs- und
Dorfentwicklungsplanungen und durch seine Ratsmitgliedschaft finanzielle Vorteile hat.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen rechtlichen Prüfungen vorzunehmen und
den Rat entsprechend zu informieren.
In diesem Zusammenhang stellt die WG Mosbacher den Antrag, Ratsmitglied Fink von der
heutigen Gemeinderatssitzung auszuschließen.
Seite: 1/11Über diesen Antrag stimmt der Ortsgemeinderat wie folgt ab:
2 Ja-Stimmen
2 Enthaltungen
11 Nein-Stimmen
Ergebnis:
Aufgrund der oben aufgeführten Abstimmung ist Ratsmitglied Helmut Fink von der heutigen
Sitzung nicht auszuschließen.
Anträge zur Tagesordnung liegen somit keine vor.
Es ergibt sich zur heutigen Sitzung somit die folgende
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 Einwohnerfragestunde
2 Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und Erteilung der Entlastung gem.
§ 114 GemO für das Haushaltsjahr 2020
3 Umstufung der K13 im Zuge der OD Bettingen - Festlegung des weiteren
Vorgehens
4 Sachstandsinformation zum Ausbau der Barzengasse und unterer Burgweg
5 Antrag Wählergruppe Mosbacher: Klärung Auftrag Einlauf Schrödersgraben
6 Antrag Wählergruppe Mosbacher: Klärung Parkplatz- und Flächensituation in
Ortsgemeinde
7 Mitteilungen und Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
8 Grundstücksangelegenheit;
Auftrag zur Vermessung von Grundstücken im Bereich der Burgstraße
9 Vertragsangelegenheiten
9.1 Vertragsangelegenheit; Instandsetzung; Klappe Hackschnitzelbunker
9.2 Vertragsangelegenheiten;
Mieterhöhungen in Lehrerdienstwohnungen
10 Herstellen des Einvernehmens zu Bauvorhaben;
11 Mitteilungen und Anfragen
Öffentlicher Teil
Zu TOP 1 Einwohnerfragestunde
Seitens der Zuhörerschaft werden folgende Fragen gestellt:
1. Treppenanlage Brunnen „Alte Brücke“ zur Talstraße
Michael Mosbacher führt an, dass es erforderlich sei, dass die Treppenanlage zwischen dem
Brunnen „Alte Brücke“ und der Talstraße nochmals mit Schotter ausgebessert wird. Orts-
bürgermeister Böhmer begrüßt den Einwand und wird das Erforderliche veranlassen.
Seite: 2/112. Verbindungsweg zwischen der Ingendorfer Straße und dem Weg zum Altenhof
Elisabeth Moos führt an, dass der Verbindungsweg zwischen der Ingendorfer Straße und
dem Weg zum Altenhof in einem sehr schlechten Zustand ist. Laut Aussage von Ortsbür-
germeister Böhmer ist dies bekannt. Ein Verursacher der Schäden kann leider nicht ermittelt
werden. Eine komplette Sanierung ist nicht möglich. Jedoch wird angestrebt, die Verdrü-
ckungen so zu beseitigen, dass ein Pkw dort wieder gefahrlos fahren kann.
Zu TOP 2 Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und Erteilung der Entlas-
tung gem. § 114 GemO für das Haushaltsjahr 2020
-11.347,55 €
-42.558,66 €
Der Jahresabschluss 2020 wurde von den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land geprüft. Der Ortsgemeinderat hat
Kenntnis genommen von dem Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses. Gemäß Nieder-
schrift werden keine Beanstandungen erhoben.
Der Jahresabschluss 2020 gestaltet sich wie folgt:
Gesamtergebnisrechnung 2020
E08 Summe lfd. Erträge aus Verwaltungstätigkeit E15 Summe lfd. Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit 1.405.975,62 €
1.417.323,17 €
E16 Lfd. Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit E19 Saldo der Zins- u. sonst. Finanzerträge u. -aufwendungen E20 Ordentliches Ergebnis -53.906,21 €
E21 Außerordentliches Ergebnis 0,00 €
E23 Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) -53.906,21 €
Bilanzsumme zum 31.12.2020
Aktiva / Passiva 9.871.298,57 €
Eigenkapital 1.046.789,04 €
nachrichtlich:
Kassenbestand (+) / Liquiditätskredit (-) zum 31.12.2020 -1.548.272,57 €
Beschluss:
1. 2. 3. Der Rat bestätigt die im Jahresabschluss 2020 enthaltenen über- und außerplan-
mäßigen Ausgaben und erteilt nachträglich, soweit noch nicht erfolgt, die Genehmi-
gung.
Der Jahresabschluss 2020 wird festgestellt.
Auf Antrag der RP-Vorsitzenden Lydia Enders beschließt der Rat, dem Ortsbürger-
meister, den Beigeordneten soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben und
dem Bürgermeister und Beigeordneten der Verbandsgemeinde die Entlastung zu er-
teilen (§ 114 GemO).
Seite: 3/11Der zu diesem Zeitpunkt betroffene Beigeordnete (Olaf Böhmer) war gem. VV Nr. 4 zu § 114
GemO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
14 0 0
Zu TOP 3 Umstufung der K13 im Zuge der OD Bettingen - Festlegung des weiteren
Vorgehens
Der Ortsgemeinderat Bettingen beschäftigt sich seit einigen Jahren zusammen mit dem LBM
Gerolstein mit einem angedachten Zuständigkeitstausch für den Straßenzug „Gluckstraße /
Bergstraße“ gegen den Straßenzug „Talstraße / Auf dem Märchen“.
Im Rahmen dieses möglichen Tauschs soll dann die Zuständigkeit für die Talstraße und die
Straße „Auf dem Märchen“ auf den Eifelkreis übergehen. Gleichzeitig soll die Zuständigkeit
für die Gluckstraße und die Bergstraße auf die Ortsgemeinde übergehen.
Beide Straßenzüge sollen in einem ausgebauten Zustand übergehen. Hierdurch wäre
sichergestellt, dass die sicherlich aufwendigeren Baumaßnahmen im Bereich der Gluck- und
Bergstraße vom Eifelkreis zu finanzieren wären. Ein baulicher Beginn wird aber die nächsten
4 – 5 Jahre nicht erfolgen.
Um jetzt in dieser Angelegenheit die nächsten Schritte einleiten zu können, sollte sich der
Ortsgemeinderat für die Weiterführung der Gespräche aussprechen und ggfs. bereits im
Beschluss die aus Sicht der Ortsgemeinde unabdingbaren „Eckpunkte“ formulieren.
Im Rahmen der Beratung zu diesem TOP erläutert Ortsbürgermeister Böhmer zunächst den
historischen Gedanken der Umstufung der K13 und dem beabsichtigten Zuständigkeits-
tausch. In der anschließenden Diskussion werden die Vor- und Nachteile durch die
jeweiligen Fraktionen erörtert. Thematisiert werden vor allen Dingen die Punkte:
- Probephase der durchgeführten Einbahnstraßenregelung
- Anlegung von Gehwegen bzw. Versorgungsstreifen
- bereits aufgetretene Schäden im Bereich der Gluckstraße
- evtl. Einberufung einer Einwohnerversammlung im Hinblick auf die erfolgte Probephase
der Einbahnstraßenregelung
Da für die Ortsgemeinde kein Zeitdruck herrscht und der Kreis bei auftretenen Schäden tätig
werden muss, wird sich nach der durchgeführten Diskussion dafür ausgesprochen, die
Entscheidung über die Umstufung der K13 und den damit verbundenen Straßenzugtausch
vorerst zurückzustellen.
Vielmehr wird Ortsbürgermeister Böhmer beauftragt, mit dem Eifelkreis nochmals einen
Termin zu vereinbaren, bei welchem der Ortsgemeinde Bettingen die Vorteile des ange-
dachten Tausches dargelegt werden. Sofern der Ortsgemeinde Bettingen in diesem Termin
keine gravierenden Vorteile dargelegt werden können, ist dem Kreis unmissverständlich
mitzuteilen, dass der angedachte Tausch nicht mehr weiter verfolgt wird.
Da die Entscheidung über diesen TOP vorerst zurückgestellt wird, ist eine Beschlussfassung
nicht erforderlich
Seite: 4/11Zu TOP 4 Sachstandsinformation zum Ausbau der Barzengasse und unterer Burg-
weg
Die Ortsgemeinde Bettingen möchte die Barzengasse und den Unteren Burgweg ausbauen.
Vom Ministerium des Innern und für Sport wurde für den Teilausbau hierfür mit Bescheid
vom 25.05.2023 eine Zuwendung aus dem I-Stock in Höhe von 171.000,00 € (zuwendungs-
fähige Gesamtkosten 712.287,00 €) bewilligt.
Nunmehr ist ein Vollausbau geplant. Die beiden Einmündungsbereiche in K 12 und K 13
müssen noch verbindlich mit dem Eifelkreis Bitburg-Prüm vereinbart werden. Die Planung ist
durch die Ortsgemeinde Bettingen zu beauftragen. Der Kreisanteil, der beiden Einmün-
dungsbereiche ist in einer Vereinbarung zu beziffern. Weiterhin ist hier zu prüfen ob eine
Einbahnstraßenregelung realisiert wird.
Bis 15.09.2025 muss ein neuer I-Stock Antrag für den Vollausbau gestellt werden. Das be-
auftragte Planungsbüro igr kann zwischenzeitlich die Planungsgrundlage modifizieren und
eine Grundlage (Kostenanteil Kreis für zwei Einmündungsbereiche) für die Vereinbarung
mit dem Kreis erarbeiten. Die Förderung vom 25.05.2023 beinhaltet einen Teilausbau;
da die Baumaßnahme nicht begonnen wurde ist der Förderbescheid nicht mehr relevant.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Bettingen beauftragt den Ortsbürgermeister und die Verwaltung mit der
Aufgabe die weitere Planung mit dem beauftragten Büro igr abzustimmen und die Grundlage
für einen neuen I-Stock Antrag zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
15 0 0
Zu TOP 5 Antrag Wählergruppe Mosbacher: Klärung Auftrag Einlauf Schrödersgra-
ben
Die WGFM beantragt mit Schreiben vom 14.01.2025 die Klärung der Auftragsvergabe der
Anbringung eines Schutzgitters und Rohrquerung und der damit verbundenen Zuständigkeit
der Wartung und Reinigung.
Die WGFM macht darauf aufmerksam, dass dieser Sachstand bereits in der Ortsgemeinde-
ratssitzung vom 21.06.2024 unter TOP 5 „Bachlauf Schrödersgraben“ – Antrag der WG Mos-
bacher bereits Gegenstand der Diskussionen gewesen ist. Leider ohne konkretes Ergebnis.
Das Hochwasserschutzkonzept von der Firma Reihsner, in Auftrag gegeben von der Ver-
bandsgemeinde Bitburger Land, mit dem Auftrag, die Ursachen der Hochwasserereignisse
2016 und 2018 aufzuzeigen und mögliche Gegenmaßnahmen anzuregen, wurde als Ursa-
che für die Hochwasserereignisse des Schrödersgraben das eindimensionale Schutzgitter
ausgemacht.
Wie unsere Erfahrung der Hochwasserereignisse von 2021 bereits gezeigt hat, ist selbst die
Anbringung eines dreidimensionalen Schutzgitters nicht ausreichend.
Bis heute ist die Auftragsvergabe der Herstellung bzw. der Anbringung der Schutzgitter nicht
geklärt.
Seite: 5/11Die WGFM geht davon aus, dass im Zuge der Herstellung des Nahwärmenetzwerkes diese
Herstellung und Anbringung der Schutzgitter in Auftrag gegeben wurde, um die Rohrquerung
des Nahwärmenetzwerkes im Kanal zu schützen.
Wie sich bereits herausgestellt hat, sind verschiedene Rohrquerungen ohne Abstimmung mit
dem LBM erfolgt (Nähe Cafe „Kleine Auszeit“). Die Rohrquerungen weisen zum Teil keine
Abdichtung zu den Wänden auf und sind somit Ursache für einen Wassereintritt in private
Häuser (u. a. Haus Stedem).
Im Rahmen der heutigen Sitzung nimmt Ortsbürgermeister Böhmer zum v. g. Antrag Stellung
und beantwortet das Anliegen der WGFM wie folgt:
- Die Beauftragung der Schutzgitter erfolgte durch die VG Bitburger Land
- Hergestellt wurden die Gitter durch die Schlosserei Thiel in Schönecken
- Aufteilung der Kosten wurden in Absprache zwischen Ortsbürgermeister Holbach und
Bürgermeister Josef Junk vereinbart
- Am 18.03.2025 fand im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Anlieger Christianson
und der VG Bitburger Land eine Kamerabefahrung des Kanals unter der Maximinstraße
statt. Diese Ergebnisse sind abzuwarten bezüglich weiterer Aussagen zu den installierten
Rohrquerungen der Bettinger Nahwärme.
Da der Antrag der WGFM durch Ortsbürgermeister Böhmer zufriedenstellend beantwortet
wurde, ist eine Beschlussfassung nicht mehr erforderlich.
Zu TOP 6 Antrag Wählergruppe Mosbacher: Klärung Parkplatz- und Flächensituation
in Ortsgemeinde
Die WGFM beantragt mit Schreiben vom 14.01.2025 die Klärung der Parkplatz- und
Flächensituation in der Ortsgemeinde. Seit dem Abschluss der Dorfkernsanierung bzw. der
Fertigstellung des Frenkinger Platzes 2005, wurde die Klärung der Baulast für 12 Parkplätze
des Gasthauses Ambros und der für die Umsetzung des Projektes notwendige Tausch von
privaten mit gemeinschaftlichen Flächen nicht ordnungsgemäß umgesetzt. In dieser Angele-
genheit gab es im Februar 2008 einen Ortstermin und einen Beschluss.
Dem Gasthaus Ambros wurde die Baulast zunächst auf den ehemaligen Panorama Park-
platz übertragen und mit der Veräußerung der Kirchwies im Zuge des Baus der Seniorenre-
sidenz 2013 auf das Schulhofgelände notdürftig verlegt.
Ebenfalls wurde im Zuge der Sanierung der K12 verschiedenen privaten Anliegern Zuge-
ständnisse gemacht und die Nutzung verschiedener „öffentlicher“ Parkplätze zugesichert.
Öffentliche Flächen für die Herstellung von Parkplätzen wurden an private Personen ohne
öffentliche Ausschreibung verkauft, die heute als private Parkplätze ausgewiesen sind.
Um für Klarheit zu sorgen gilt es hier aus Sicht der WGFM die Sachverhalte ordnungsgemäß
zu klären und ein Kataster über die öffentlichen Parkplätze anzufertigen.
Im Rahmen der heutigen Sitzung nimmt Ortsbürgermeister Böhmer zum v. g. Antrag Stellung
und beantwortet das Anliegen der WGFM wie folgt:
- Ein Kataster über aktuelle öffentliche Parkplätze wird erstellt
- Erfolgte Vereinbarungen werden geprüft und noch unerledigte Punkte daraus umgesetzt
(u. a. Vereinbarung mit Gasthaus Ambros aus dem Jahr 2003
- Die Dauerparker auf dem Frenkinger Platz werden aufgefordert, die ausgewiesenen, ge-
meindlichen Parkplätze bei der Seniorenresidenz zu nutzen
Da der Antrag der WGFM durch Ortsbürgermeister Böhmer zufriedenstellend beantwortet
wurde, ist eine Beschlussfassung nicht mehr erforderlich.
Seite: 6/11Zu TOP 7 Mitteilungen und Anfragen
a) Zuwendungsbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
Ortsbürgermeister Böhmer informiert, dass die Ortsgemeinde einen Zuwendungsbescheid
für die Erneuerungsarbeiten in der Dorfmitte (Frenkinger Platz) erhalten hat. Die Maßnahme,
die 2004/2005 erfolgt ist, wurde nun schlussgerechnet. Die Ortsgemeinde erhält eine Zu-
wendung in Höhe von 23.755,00 €
b) Unterhaltungsarbeiten an Gewässer III. Ordnung
Aufgrund eines Anschreibens der VG wird darum gebeten, die erforderlichen Arbeiten am
Gewässer III. Ordnung in eine Prioritätenliste aufzunehmen und der VG zu melden.
Ortsbürgermeister Böhmer führt an, dass die Angelegenheit geprüft wird und die erforder-
lichen Arbeiten, auch wenn die Ortsgemeinde nicht für die Unterhaltungsarbeiten zuständig
ist, gemeldet werden.
c) Müllablagerungen am Anwesen Roger Clement
Die Müllablagerungen am Anwesen des Herrn Roger Clement, Auf dem Stein 43, 54646 Bet-
tingen, wurden bereits mehrfach im Rat thematisiert. Laut Auskunft von Ratsmitglied Ambros
beabsichtigt Herr Clement, das Anwesen zu veräußern. Ortsbürgermeister Böhmer infor-
miert, dass dies bekannt sei. Kontakt zum beauftragten Immobilienbüro wurde bereits aufge-
nommen. Dem Büro wurde die Problematik mitgeteilt.
d) Holzablagerungen im Bereich der Burg
Die nicht genehmigten Holzablagerungen im Bereich der Burg wurden ebenfalls mehrfach im
Rat thematisiert. Ortsbürgermeister Böhmer informiert, dass das Ordnungsamt der VG die
Angelegenheit bearbeitet. Eine entsprechende Verfügung wird an den Eigentümer erfolgen.
e) Basketballständer auf dem Schulhof Bettingen
Ratsmitglied Weier informiert, dass auf dem Schulhof der Grundschule Bettingen evtl. ein
neuer Basketballständer aufgestellt werden soll. Diese Initiative erfolgte durch Eltern und den
Förderverein der Grundschule. Eine endgültige Entscheidung, insbesondere über den
Standort, wird Mitte April erfolgen.
f) Treibholzanlagerungen im Bereich der Prüm
Ratsmitglied Fandel informiert, dass, bedingt durch die Hochwasserereignisse, im Bereich
der Prüm jede Menge Treibholz am Uferbereich vorhanden ist. Mit Hilfe einer Mitteilung im
Bitburger Landboten soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass die jeweiligen Anlieger
das Treibholz beseitigen.
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