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Niederschrift über Sitzung des Ortsgemeinderates Bettingen am Dienstag, 18.03.2025

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    Ich einfach Ich
  • 4. Apr.
  • 8 Min. Lesezeit

Niederschrift

über Sitzung des Ortsgemeinderates Bettingen am Dienstag, 18.03.2025


Anwesend

Vorsitz

Herr Olaf Böhmer

Mitglieder

Frau Andrea Böhmer

Herr Emil Michaeli

Herr Daniel Müller

Herr Wolfgang Ries

Herr Wolfgang Schnarrbach

Frau Tina Schwarz

Herr Johannes Ambros

Herr Helmut Fink

Herr Dietmar Friedrich

Herr Marcel Friedrich

Herr Harald Grey

Herr Florian Mosbacher

Frau Birgit Olk

Herr Peter Weier

Verwaltung

Herr Harald Friedrich, Schriftführer

Abwesend

Mitglieder

Herr Eric Ziwes (entschuldigt)

Auf Einladung nimmt teil:

Frau Lydia Enders (RP-Vorsitzende) zu TOP 2

Die Sitzung wird eröffnet um 19:00 Uhr mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Es wur-

de form- und fristgerecht eingeladen.

Beanstandungen bzw. Änderungen zur Niederschrift aus der letzten Sitzung vom 23.01.2025

werden keine vorgebracht.

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt die Wählergruppe Florian Mosbacher die recht-

liche Überprüfung der Tatsache, dass Helmut Fink als Mitinhaber des Büros AF-Plan eben-

falls Ratsmitglied im Ortsgemeinderat Bettingen ist. Es soll die Zulässigkeit geprüft werden,

ob Ratsmitglied Fink durch die Tätigkeiten des Büros AF-Plan in den Dorferneuerungs- und

Dorfentwicklungsplanungen und durch seine Ratsmitgliedschaft finanzielle Vorteile hat.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen rechtlichen Prüfungen vorzunehmen und

den Rat entsprechend zu informieren.

In diesem Zusammenhang stellt die WG Mosbacher den Antrag, Ratsmitglied Fink von der

heutigen Gemeinderatssitzung auszuschließen.

Seite: 1/11Über diesen Antrag stimmt der Ortsgemeinderat wie folgt ab:

2 Ja-Stimmen

2 Enthaltungen

11 Nein-Stimmen

Ergebnis:

Aufgrund der oben aufgeführten Abstimmung ist Ratsmitglied Helmut Fink von der heutigen

Sitzung nicht auszuschließen.

Anträge zur Tagesordnung liegen somit keine vor.

Es ergibt sich zur heutigen Sitzung somit die folgende

Tagesordnung:


Öffentlicher Teil

1 Einwohnerfragestunde

2 Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und Erteilung der Entlastung gem.

§ 114 GemO für das Haushaltsjahr 2020

3 Umstufung der K13 im Zuge der OD Bettingen - Festlegung des weiteren

Vorgehens

4 Sachstandsinformation zum Ausbau der Barzengasse und unterer Burgweg

5 Antrag Wählergruppe Mosbacher: Klärung Auftrag Einlauf Schrödersgraben

6 Antrag Wählergruppe Mosbacher: Klärung Parkplatz- und Flächensituation in

Ortsgemeinde

7 Mitteilungen und Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

8 Grundstücksangelegenheit;

Auftrag zur Vermessung von Grundstücken im Bereich der Burgstraße

9 Vertragsangelegenheiten

9.1 Vertragsangelegenheit; Instandsetzung; Klappe Hackschnitzelbunker

9.2 Vertragsangelegenheiten;

Mieterhöhungen in Lehrerdienstwohnungen

10 Herstellen des Einvernehmens zu Bauvorhaben;

11 Mitteilungen und Anfragen

Öffentlicher Teil


Zu TOP 1 Einwohnerfragestunde

Seitens der Zuhörerschaft werden folgende Fragen gestellt:

1. Treppenanlage Brunnen „Alte Brücke“ zur Talstraße

Michael Mosbacher führt an, dass es erforderlich sei, dass die Treppenanlage zwischen dem

Brunnen „Alte Brücke“ und der Talstraße nochmals mit Schotter ausgebessert wird. Orts-

bürgermeister Böhmer begrüßt den Einwand und wird das Erforderliche veranlassen.

Seite: 2/112. Verbindungsweg zwischen der Ingendorfer Straße und dem Weg zum Altenhof

Elisabeth Moos führt an, dass der Verbindungsweg zwischen der Ingendorfer Straße und

dem Weg zum Altenhof in einem sehr schlechten Zustand ist. Laut Aussage von Ortsbür-

germeister Böhmer ist dies bekannt. Ein Verursacher der Schäden kann leider nicht ermittelt

werden. Eine komplette Sanierung ist nicht möglich. Jedoch wird angestrebt, die Verdrü-

ckungen so zu beseitigen, dass ein Pkw dort wieder gefahrlos fahren kann.


Zu TOP 2 Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und Erteilung der Entlas-

tung gem. § 114 GemO für das Haushaltsjahr 2020

-11.347,55 €

-42.558,66 €

Der Jahresabschluss 2020 wurde von den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land geprüft. Der Ortsgemeinderat hat

Kenntnis genommen von dem Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses. Gemäß Nieder-

schrift werden keine Beanstandungen erhoben.

Der Jahresabschluss 2020 gestaltet sich wie folgt:

Gesamtergebnisrechnung 2020

E08 Summe lfd. Erträge aus Verwaltungstätigkeit E15 Summe lfd. Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit 1.405.975,62 €

1.417.323,17 €

E16 Lfd. Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit E19 Saldo der Zins- u. sonst. Finanzerträge u. -aufwendungen E20 Ordentliches Ergebnis -53.906,21 €

E21 Außerordentliches Ergebnis 0,00 €

E23 Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) -53.906,21 €

Bilanzsumme zum 31.12.2020

Aktiva / Passiva 9.871.298,57 €

Eigenkapital 1.046.789,04 €

nachrichtlich:

Kassenbestand (+) / Liquiditätskredit (-) zum 31.12.2020 -1.548.272,57 €

Beschluss:

1. 2. 3. Der Rat bestätigt die im Jahresabschluss 2020 enthaltenen über- und außerplan-

mäßigen Ausgaben und erteilt nachträglich, soweit noch nicht erfolgt, die Genehmi-

gung.

Der Jahresabschluss 2020 wird festgestellt.

Auf Antrag der RP-Vorsitzenden Lydia Enders beschließt der Rat, dem Ortsbürger-

meister, den Beigeordneten soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben und

dem Bürgermeister und Beigeordneten der Verbandsgemeinde die Entlastung zu er-

teilen (§ 114 GemO).

Seite: 3/11Der zu diesem Zeitpunkt betroffene Beigeordnete (Olaf Böhmer) war gem. VV Nr. 4 zu § 114

GemO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

14 0 0


Zu TOP 3 Umstufung der K13 im Zuge der OD Bettingen - Festlegung des weiteren

Vorgehens

Der Ortsgemeinderat Bettingen beschäftigt sich seit einigen Jahren zusammen mit dem LBM

Gerolstein mit einem angedachten Zuständigkeitstausch für den Straßenzug „Gluckstraße /

Bergstraße“ gegen den Straßenzug „Talstraße / Auf dem Märchen“.

Im Rahmen dieses möglichen Tauschs soll dann die Zuständigkeit für die Talstraße und die

Straße „Auf dem Märchen“ auf den Eifelkreis übergehen. Gleichzeitig soll die Zuständigkeit

für die Gluckstraße und die Bergstraße auf die Ortsgemeinde übergehen.

Beide Straßenzüge sollen in einem ausgebauten Zustand übergehen. Hierdurch wäre

sichergestellt, dass die sicherlich aufwendigeren Baumaßnahmen im Bereich der Gluck- und

Bergstraße vom Eifelkreis zu finanzieren wären. Ein baulicher Beginn wird aber die nächsten

4 – 5 Jahre nicht erfolgen.

Um jetzt in dieser Angelegenheit die nächsten Schritte einleiten zu können, sollte sich der

Ortsgemeinderat für die Weiterführung der Gespräche aussprechen und ggfs. bereits im

Beschluss die aus Sicht der Ortsgemeinde unabdingbaren „Eckpunkte“ formulieren.

Im Rahmen der Beratung zu diesem TOP erläutert Ortsbürgermeister Böhmer zunächst den

historischen Gedanken der Umstufung der K13 und dem beabsichtigten Zuständigkeits-

tausch. In der anschließenden Diskussion werden die Vor- und Nachteile durch die

jeweiligen Fraktionen erörtert. Thematisiert werden vor allen Dingen die Punkte:

- Probephase der durchgeführten Einbahnstraßenregelung

- Anlegung von Gehwegen bzw. Versorgungsstreifen

- bereits aufgetretene Schäden im Bereich der Gluckstraße

- evtl. Einberufung einer Einwohnerversammlung im Hinblick auf die erfolgte Probephase

der Einbahnstraßenregelung

Da für die Ortsgemeinde kein Zeitdruck herrscht und der Kreis bei auftretenen Schäden tätig

werden muss, wird sich nach der durchgeführten Diskussion dafür ausgesprochen, die

Entscheidung über die Umstufung der K13 und den damit verbundenen Straßenzugtausch

vorerst zurückzustellen.

Vielmehr wird Ortsbürgermeister Böhmer beauftragt, mit dem Eifelkreis nochmals einen

Termin zu vereinbaren, bei welchem der Ortsgemeinde Bettingen die Vorteile des ange-

dachten Tausches dargelegt werden. Sofern der Ortsgemeinde Bettingen in diesem Termin

keine gravierenden Vorteile dargelegt werden können, ist dem Kreis unmissverständlich

mitzuteilen, dass der angedachte Tausch nicht mehr weiter verfolgt wird.

Da die Entscheidung über diesen TOP vorerst zurückgestellt wird, ist eine Beschlussfassung

nicht erforderlich


Seite: 4/11Zu TOP 4 Sachstandsinformation zum Ausbau der Barzengasse und unterer Burg-

weg

Die Ortsgemeinde Bettingen möchte die Barzengasse und den Unteren Burgweg ausbauen.

Vom Ministerium des Innern und für Sport wurde für den Teilausbau hierfür mit Bescheid

vom 25.05.2023 eine Zuwendung aus dem I-Stock in Höhe von 171.000,00 € (zuwendungs-

fähige Gesamtkosten 712.287,00 €) bewilligt.

Nunmehr ist ein Vollausbau geplant. Die beiden Einmündungsbereiche in K 12 und K 13

müssen noch verbindlich mit dem Eifelkreis Bitburg-Prüm vereinbart werden. Die Planung ist

durch die Ortsgemeinde Bettingen zu beauftragen. Der Kreisanteil, der beiden Einmün-

dungsbereiche ist in einer Vereinbarung zu beziffern. Weiterhin ist hier zu prüfen ob eine

Einbahnstraßenregelung realisiert wird.

Bis 15.09.2025 muss ein neuer I-Stock Antrag für den Vollausbau gestellt werden. Das be-

auftragte Planungsbüro igr kann zwischenzeitlich die Planungsgrundlage modifizieren und

eine Grundlage (Kostenanteil Kreis für zwei Einmündungsbereiche) für die Vereinbarung

mit dem Kreis erarbeiten. Die Förderung vom 25.05.2023 beinhaltet einen Teilausbau;

da die Baumaßnahme nicht begonnen wurde ist der Förderbescheid nicht mehr relevant.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Bettingen beauftragt den Ortsbürgermeister und die Verwaltung mit der

Aufgabe die weitere Planung mit dem beauftragten Büro igr abzustimmen und die Grundlage

für einen neuen I-Stock Antrag zu schaffen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

15 0 0


Zu TOP 5 Antrag Wählergruppe Mosbacher: Klärung Auftrag Einlauf Schrödersgra-

ben

Die WGFM beantragt mit Schreiben vom 14.01.2025 die Klärung der Auftragsvergabe der

Anbringung eines Schutzgitters und Rohrquerung und der damit verbundenen Zuständigkeit

der Wartung und Reinigung.

Die WGFM macht darauf aufmerksam, dass dieser Sachstand bereits in der Ortsgemeinde-

ratssitzung vom 21.06.2024 unter TOP 5 „Bachlauf Schrödersgraben“ – Antrag der WG Mos-

bacher bereits Gegenstand der Diskussionen gewesen ist. Leider ohne konkretes Ergebnis.

Das Hochwasserschutzkonzept von der Firma Reihsner, in Auftrag gegeben von der Ver-

bandsgemeinde Bitburger Land, mit dem Auftrag, die Ursachen der Hochwasserereignisse

2016 und 2018 aufzuzeigen und mögliche Gegenmaßnahmen anzuregen, wurde als Ursa-

che für die Hochwasserereignisse des Schrödersgraben das eindimensionale Schutzgitter

ausgemacht.

Wie unsere Erfahrung der Hochwasserereignisse von 2021 bereits gezeigt hat, ist selbst die

Anbringung eines dreidimensionalen Schutzgitters nicht ausreichend.

Bis heute ist die Auftragsvergabe der Herstellung bzw. der Anbringung der Schutzgitter nicht

geklärt.

Seite: 5/11Die WGFM geht davon aus, dass im Zuge der Herstellung des Nahwärmenetzwerkes diese

Herstellung und Anbringung der Schutzgitter in Auftrag gegeben wurde, um die Rohrquerung

des Nahwärmenetzwerkes im Kanal zu schützen.

Wie sich bereits herausgestellt hat, sind verschiedene Rohrquerungen ohne Abstimmung mit

dem LBM erfolgt (Nähe Cafe „Kleine Auszeit“). Die Rohrquerungen weisen zum Teil keine

Abdichtung zu den Wänden auf und sind somit Ursache für einen Wassereintritt in private

Häuser (u. a. Haus Stedem).

Im Rahmen der heutigen Sitzung nimmt Ortsbürgermeister Böhmer zum v. g. Antrag Stellung

und beantwortet das Anliegen der WGFM wie folgt:

- Die Beauftragung der Schutzgitter erfolgte durch die VG Bitburger Land

- Hergestellt wurden die Gitter durch die Schlosserei Thiel in Schönecken

- Aufteilung der Kosten wurden in Absprache zwischen Ortsbürgermeister Holbach und

Bürgermeister Josef Junk vereinbart

- Am 18.03.2025 fand im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Anlieger Christianson

und der VG Bitburger Land eine Kamerabefahrung des Kanals unter der Maximinstraße

statt. Diese Ergebnisse sind abzuwarten bezüglich weiterer Aussagen zu den installierten

Rohrquerungen der Bettinger Nahwärme.

Da der Antrag der WGFM durch Ortsbürgermeister Böhmer zufriedenstellend beantwortet

wurde, ist eine Beschlussfassung nicht mehr erforderlich.


Zu TOP 6 Antrag Wählergruppe Mosbacher: Klärung Parkplatz- und Flächensituation

in Ortsgemeinde

Die WGFM beantragt mit Schreiben vom 14.01.2025 die Klärung der Parkplatz- und

Flächensituation in der Ortsgemeinde. Seit dem Abschluss der Dorfkernsanierung bzw. der

Fertigstellung des Frenkinger Platzes 2005, wurde die Klärung der Baulast für 12 Parkplätze

des Gasthauses Ambros und der für die Umsetzung des Projektes notwendige Tausch von

privaten mit gemeinschaftlichen Flächen nicht ordnungsgemäß umgesetzt. In dieser Angele-

genheit gab es im Februar 2008 einen Ortstermin und einen Beschluss.

Dem Gasthaus Ambros wurde die Baulast zunächst auf den ehemaligen Panorama Park-

platz übertragen und mit der Veräußerung der Kirchwies im Zuge des Baus der Seniorenre-

sidenz 2013 auf das Schulhofgelände notdürftig verlegt.

Ebenfalls wurde im Zuge der Sanierung der K12 verschiedenen privaten Anliegern Zuge-

ständnisse gemacht und die Nutzung verschiedener „öffentlicher“ Parkplätze zugesichert.

Öffentliche Flächen für die Herstellung von Parkplätzen wurden an private Personen ohne

öffentliche Ausschreibung verkauft, die heute als private Parkplätze ausgewiesen sind.

Um für Klarheit zu sorgen gilt es hier aus Sicht der WGFM die Sachverhalte ordnungsgemäß

zu klären und ein Kataster über die öffentlichen Parkplätze anzufertigen.

Im Rahmen der heutigen Sitzung nimmt Ortsbürgermeister Böhmer zum v. g. Antrag Stellung

und beantwortet das Anliegen der WGFM wie folgt:

- Ein Kataster über aktuelle öffentliche Parkplätze wird erstellt

- Erfolgte Vereinbarungen werden geprüft und noch unerledigte Punkte daraus umgesetzt

(u. a. Vereinbarung mit Gasthaus Ambros aus dem Jahr 2003

- Die Dauerparker auf dem Frenkinger Platz werden aufgefordert, die ausgewiesenen, ge-

meindlichen Parkplätze bei der Seniorenresidenz zu nutzen

Da der Antrag der WGFM durch Ortsbürgermeister Böhmer zufriedenstellend beantwortet

wurde, ist eine Beschlussfassung nicht mehr erforderlich.


Seite: 6/11Zu TOP 7 Mitteilungen und Anfragen

a) Zuwendungsbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier

Ortsbürgermeister Böhmer informiert, dass die Ortsgemeinde einen Zuwendungsbescheid

für die Erneuerungsarbeiten in der Dorfmitte (Frenkinger Platz) erhalten hat. Die Maßnahme,

die 2004/2005 erfolgt ist, wurde nun schlussgerechnet. Die Ortsgemeinde erhält eine Zu-

wendung in Höhe von 23.755,00 €

b) Unterhaltungsarbeiten an Gewässer III. Ordnung

Aufgrund eines Anschreibens der VG wird darum gebeten, die erforderlichen Arbeiten am

Gewässer III. Ordnung in eine Prioritätenliste aufzunehmen und der VG zu melden.

Ortsbürgermeister Böhmer führt an, dass die Angelegenheit geprüft wird und die erforder-

lichen Arbeiten, auch wenn die Ortsgemeinde nicht für die Unterhaltungsarbeiten zuständig

ist, gemeldet werden.

c) Müllablagerungen am Anwesen Roger Clement

Die Müllablagerungen am Anwesen des Herrn Roger Clement, Auf dem Stein 43, 54646 Bet-

tingen, wurden bereits mehrfach im Rat thematisiert. Laut Auskunft von Ratsmitglied Ambros

beabsichtigt Herr Clement, das Anwesen zu veräußern. Ortsbürgermeister Böhmer infor-

miert, dass dies bekannt sei. Kontakt zum beauftragten Immobilienbüro wurde bereits aufge-

nommen. Dem Büro wurde die Problematik mitgeteilt.

d) Holzablagerungen im Bereich der Burg

Die nicht genehmigten Holzablagerungen im Bereich der Burg wurden ebenfalls mehrfach im

Rat thematisiert. Ortsbürgermeister Böhmer informiert, dass das Ordnungsamt der VG die

Angelegenheit bearbeitet. Eine entsprechende Verfügung wird an den Eigentümer erfolgen.

e) Basketballständer auf dem Schulhof Bettingen

Ratsmitglied Weier informiert, dass auf dem Schulhof der Grundschule Bettingen evtl. ein

neuer Basketballständer aufgestellt werden soll. Diese Initiative erfolgte durch Eltern und den

Förderverein der Grundschule. Eine endgültige Entscheidung, insbesondere über den

Standort, wird Mitte April erfolgen.

f) Treibholzanlagerungen im Bereich der Prüm

Ratsmitglied Fandel informiert, dass, bedingt durch die Hochwasserereignisse, im Bereich

der Prüm jede Menge Treibholz am Uferbereich vorhanden ist. Mit Hilfe einer Mitteilung im

Bitburger Landboten soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass die jeweiligen Anlieger

das Treibholz beseitigen.

 
 
 

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