Politik auf einen Blick
- Ich einfach Ich
- 27. Jan. 2023
- 3 Min. Lesezeit
Liebe Einwohner: innen,
nach über der Hälfte unserer Amtszeit mit Aufgaben,
die auch die erfahrenen Ratsmitglieder: innen vor große Herausforderungen stellen,
möchten wir unsere Eindrücke und Erkenntnisse,
auch im Hinblick der kommenden Gemeinderatswahl 2024, gerne mit Euch teilen.
Nachdem unsere Gemeinde 2019 die Silbermedaille des Bundesentscheides des Wettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“ überreicht bekommen hat, steht für uns fest,
dass unsere Gemeinde noch in vielen Bereichen und Themen große Aufgaben zu bewältigen hat, um dieser Auszeichnung gerecht zu werden.
In den kommenden Beiträgen möchten wir Euch Ihr in unserem Blog unsere aktuellen Standpunkte zu den verschiedenen Themen nahebringen!
Straßenausbaubeiträge:
Das Thema Straßenausbaubeiträge ist nach wie vor in unserer Gemeinde und für unsere Wählergruppe präsent und wird uns noch lange begleiten.
In folgenden Sachverhalten zu diesem Thema ist es uns wichtig Stellung zu beziehen und für Klarheit aus unserer Sicht zu sorgen:
1. Ist die Erhebung der Straßenausbaubeiträge im Grundsatz gerechtfertigt
Wie wir Euch schon in einem vergangenen Beitrag mitgeteilt haben,
wird über diese Regelung auf Landesebene entschieden.
In Rheinland-Pfalz hat die SPD-geführte Landesregierung gemeinsam mit dem Bündnis90-Die Grünen und FDP entschieden, an dieser Regelung festzuhalten.
Das Hauptargument, dass aufgrund der finanziellen Schieflage des Landes es unbedingt notwendig ist, die Eigentümer mit diesem Beitrag zusätzlich zu belasten.
Dieses Argument ist nach der weltweiten Corona-Pandemie und der damit verbundenen zusätzlichen Milliarden-Einnahmen durch Steuerzahlungen aus den Gewinneinnahmen
des in Rheinland-Pfalz angesiedelten Biontec-Konzerns hinfällig.
Unser Land ist im Ranking des Landesfinanzausgleiches von einem „Geldempfänger“- zu einem „Geldgeber“-Land aufgestiegen.
Nachdem die neue Landesregierung in Nordrhein-Westfalen die Straßenausbaubeiträge letztes Jahr abgeschafft hat, gibt es die Beiträge in dieser Form nur noch Rheinland-Pfalz!
Dieser Umstand könnte durch einen Regierungswechsel nach der kommenden Landtagswahl durch den Wähler korrigiert werden!
2. Ist die Erhebung der Straßenausbaubeiträge in Bettingen als Abrechnungseinheit gerechtfertigt
Ein durch das Bundesverfassungsgericht gefälltes Urteil von 2015 hat der Erhebung von Straßenausbaubeiträge anhand von Wiederkehrenden Beiträgen als Abrechnungseinheit einige Einschränkungen festgelegt.
Zunächst stellte das Gericht heraus, dass die Beiträge keine Steuern sind und von jedem Eigentümer gezahlt werden müssen, sondern von der Landesregierung zusätzliche auferlegte Beiträge.
Diese Beiträge müssen für jede Maßnahme begründet werden.
Als wichtige Voraussetzung legte das Gericht fest, dass das Grundstück einen konkreten Sondervorteil durch jede Maßnahme erfahren muss.
Das kann eine konkrete Preissteigerung des Grundstückes durch eine anliegende neue Straße sein.
Durch dieses Urteil wird die Erhebung der Straßenausbaubeiträge durch Wiederkehrende Beiträge für größere Gemeinden rechtlich fragwürdig!
Da unsere Gemeinde zu einem nach den aktuellen Einwohnerzahlen und zum anderen von der Fläche der Gemeinde her zu den größten Gemeinden der
Verbandsgemeinde Bitburger Land zählt,
hat sich eine Interessengemeinschaft zur Aufgabe gemacht diesen Sachverhalt,
zur Not auch gerichtlich klären zu lassen,
zumal Bettingen nahezu alle in diesem Urteil von 2015 aufgeführten topographischen Merkmale erfüllt:
1. Berge
2. Täler
3. Flüsse
4. Größere Straßen (Kreis und Landstraßen)
In der Begründung des Urteiles von 2015 wurde auch benannt,
dass rechtlich die Erhebung der Straßenausbaubeiträge anhand von Wiederkehrenden Beiträgen als Berechnungseinheit, nur für kleine Gemeinden sogenannten „Haufendörfer“ zu empfehlen wäre.
Zum Vergleich von der Gemeinde Olsdorf mit wenigen Straßen,
gibt es in Bettingen 18 Straßen die in den kommenden Jahren ausgebaut oder saniert werden müssen.
Dieser Sachverhalt wurde Mitte Oktober vor dem Verwaltungsgericht Trier verhandelt.
Das Urteil ist seit Ende Dezember rechtskräftig.
Das Gericht sieht es ebenso, dass Bettingen kein einheitliches Dorf darstellt und eine Vielzahl von Zerklüftungen aufweist, jedoch mit einer Einwohnerzahl von etwas über 1000 Personen noch als kleinere Gemeinde anzusehen ist und somit eine Aufteilung in verschiedene Abrechnungseinheiten nach aktueller Rechtsprechung rechtlich nicht vertretbar wäre.
Nach der Abwägung der gegenteiligen Meinung der Interessengemeinschaft mit den rechtlichen Möglichkeiten und den Erfolgsaussichten hat man sich gegen eine weitere gerichtliche Klärung vor einem Oberverwaltungsgericht entschieden.
Durch die rechtliche Klärung wurde trotz des Urteiles zu Ungunsten der Interessengemeinschaft erreicht, dass die Verwaltung diese Vorgänge aufgrund der zahlreichen berechtigten Widersprüche gegen, die teilweise falschen oder fehlerhaften Beitragsbescheide überarbeiten musste.
Die Überarbeitung hält nun schon drei Jahre an.
Die gesamte Abrechnungsfläche unserer Gemeinde, hat sich bisher mittlerweile gegenüber der Fläche von 2019 der erhobenen Beitragsbescheiden um ca. 16.000 qm,
von 516.000 qm auf 532.000 qm erhöht, ohne das in dieser Zeit offizielle neue Flächen ausgewiesen wurden, sondern allein durch die Überprüfung der vorhandenen Grundflächen!
Zum Vergleich entspricht das der Fläche eines Wohngebietes.
Das hat zu einer Teilabhilfe zugunsten der Widerspruchsführer und einer Minderung zukünftiger Beitragsbescheide für alle Eigentümer geführt.
Dieser Missstand wäre ohne einen Widerspruch nie aufgefallen.
Stand heute konnte keine finale Abrechnung der Beiträge, trotz kostenpflichtigem Einsatz von Fremdunternehmern zur Bearbeitung der Beiträge vollzogen werden!
Fazit:
Es lohnt sich immer seine Meinung zu vertreten und zur Not auch gerichtlich prüfen zu lassen!
Fortsetzung folgt!
Eure Fraktion
WGFM

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