Niederschriftüber Sitzung des Ortsgemeinderates Bettingen am Dienstag, 21.06.2022
- Ich einfach Ich
- 26. Juli 2022
- 10 Min. Lesezeit
Liebe Leser-innen
Liebe Einwohner-innen,
die letzte Ratssitzung liegt schon wieder einige Wochen hinter uns.
Mittlerweile steht die vorläufige Niederschrift fest, welche wir Euch gerne auf diesem Weg zukommen lassen möchten. Wenn Themen dabei sind die Euch interessieren oder aber Euch sonstige Themen auf dem Herzen liegen sprecht uns gerne an. Wir werden diese sofern möglich gerne in der Ratssitzung für Euch ansprechen.
Ihr findet die Niederschriften zu jeder Sitzung unter;
oder aber die Niederschrift der letzten Sitzung auch hier niedergeschrieben von uns;
Anwesend
Vorsitz
Herr Hans-Jürgen Holbach, Ortsbürgermeister
Beigeordnete
Herr Eric Ziwes
Herr Michael Hahn
Mitglieder
Frau Birgit Olk
Herr Dietmar Friedrich
Herr Dr. Fabian Rumpf
Frau Elke Heck
Herr Florian Mosbacher
Frau Gertrud Schildtauer
Herr Harald Grey
Herr Helmut Fink
Herr Johannes Ambros
Frau Lydia Enders
Herr Marcel Friedrich
Herr Olaf Böhmer
Herr Peter Weier
Herr Rainer Hoor
Herr Wolfgang Schnarrbach
Herr Richard Wendt
Verwaltung
Herr Wolfgang Klaas
Herr Harald Friedrich
Die Sitzung wird eröffnet um 18:00 Uhr mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Es wurde form- und fristgerecht eingeladen.
Es ergibt sich zur heutigen Sitzung somit die folgende
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 Einwohnerfragestunde
2 Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bitburger Land;
19. Änderung des FNP für den Teilbereich der ehemaligen VG Bitburg-Land zur
Ausweisung eines „Sondergebietes Photovoltaik“ – Freiflächenphotovoltaikanlage
Halsdorf
Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Abs. 2 GemO
3 Entwässerung des Vorhofes des Gemeindehauses
4 Hochwasserschutz in der Ortslage
5 "Bachlauf Schrödersgraben" - Antrag der WG Mosbacher
6 "Bau einer gemeindeeigenen Gerätehalle" - Antrag der WG Mosbacher
7 "Lehrerdienstwohnheim" - Antrag der WG Mosbacher 8 "Waldweg zum Campingplatz Oberweis" - Antrag der WG Mosbacher 9 Mitteilungen und Anfragen
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird über den Antrag der WGFM vom 19.06.2022 auf Reklamation der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 29.03.2022 beraten und beschlossen. Im Beschluss zu TOP 3 der v. g. Sitzung heißt es: "Bezüglich der Sanierung der Hochwasserschäden im Bereich des Kindergartens und Jugendheimes soll ein Angebot von dem mit der Planung und Bauleitung beauftragen Büro AF-Plan, Bettingen, eingeholt und geprüft werden" Dieser Beschluss wird dahingehend geändert, dass im 1. Satz die Wörter "auch" und "damaligen" eingesetzt werden. Nach dieser Änderung lautet der Beschluss dann: "Bezüglich der Sanierung der Hochwasserschäden im Bereich des Kindergartens und Jugendheimes soll auch ein Angebot von dem mit der damaligen Planung und Bauleitung beauftragten Büro AF-Plan, Bettingen, eingeholt und geprüft werden." Die Angebotsanforderung soll somit auch bei anderen Ingenieurbüros erfolgen. Die v. g. Änderung des Beschlusses zu TOP 3 der Gemeinderatssitzung vom 29.03.2022 erfolgte einstimmig. Öffentlicher Teil Zu TOP 1 Einwohnerfragestunde Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurden nachfolgende Punkte thematisiert: a) Hochwasserschutz Prüm Laut Mitteilung des Vertreters der Verwaltung, Herr Klaas, wartet man momentan noch auf Ideen und Konzepte von der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Da es sich bei der Prüm um einen Bachlauf II. Ordnung handelt, ist hier die untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung zuständig. Hinsichtlich der Zuständigkeit für die Bachläufe III. Ordnung, den Schrödersgraben, den Hoorgraben und den Zimpelsgraben erfolgte ein Anschreiben mit der Bitte um Prüfung und Entscheidung an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz in Mainz von Seiten der Verwaltung. Bis zum heutigen Tag erfolgte weder eine Rückantwort noch eine Eingangsbestätigung. Hinsichtlich des Hochwasserschutzes Prüm sollte nunmehr ebenfalls ein offizielles Anschreiben der Verbandsgemeinde an die Kreisverwaltung erfolgen, mit der Bitte, die Überlegungen und Konzepte mitzuteilen. b) Biotonnen Laut Auskunft von Ortsbürgermeister Holbach sollen entsprechende Biotonnen in der Bergstraße bei den bereits vorhandenen Glascontainern aufgestellt werden. Bei Beginn der hier geplanten Straßenausbaumaßnahme muss dann ein neuer Standort gefunden werden. c) Geruchsproblematik am Teich der Seniorenresidenz In der letzten Zeit ist es vermehrt aufgefallen, dass vom Teich an der Seniorenresidenz eine Geruchsbelästigung ausgeht. Grund hierfür sind zum einen vorliegende Schäden an der Folie usw. durch das erfolgte Hochwasser sowie die Algenproblematik. Um einen Überblick zu erhalten, welche Reparaturarbeiten dringend notwendig sind, wird Ratsmitglied Fink gebeten, den Kontakt zu dem im Rahmen der Anlegung des Teiches beauftragen Fachbüros herzustellen. Ein entsprechender Ortstermin soll dann vereinbart werden. In diesem Zusammenhang weist Ratsmitglied Schnarrbach darauf hin, dass es dringend erforderlich sei, eine Abbruchstelle an der Mauer zum Teich von der Ortsgemeinde abzusichern. d) Nahwärmenetz Bettingen Aufgrund einer Nachfrage erläutert Ortsbürgermeister Holbach, dass es in dieser Problematik keine neuen Erkenntnisse gibt. Eine Jahresabrechnung für das abgelaufene Abrechnungsjahr 2021 ist noch nicht erfolgt. Von daher ist es auch schwierig Vorauszahlungen für 2022 zu leisten. Teilweise werden bzw. wurden die Zahlungen hier von verschiedenen Anschlussnehmern eingestellt. Ortsbürgermeister Holbach sichert zu, dass er mit dem Betreiber Kontakt aufnehmen wird und dieser ihm den Sachstand mitteilen soll. Die Anschlussnehmer werden dann entsprechend informiert. e) Hochwasserschutz Talstraße/Malsert Ortsbürgermeister Holbach sowie der Vertreter der Verwaltung erläutern, dass Maßnahmen zum Hochwasserschutz in der Talstraße (Hoorgraben) und in Malsert (Tiefenrinne) erfolgen sollen. Der Hoorgraben und entsprechendes Bildmaterial sind Bestandteil des Anschreibens der Verwaltung an das Ministerium zwecks Klärung der Zuständigkeit. "
Zu TOP 2 Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bitburger Land; 19. Änderung des FNP für den Teilbereich der ehemaligen VG Bitburg-Land zur Ausweisung eines „Sondergebietes Photovoltaik“ – Freiflächenphotovoltaikanlage Halsdorf
Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Abs. 2 GemO Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land fasste in seiner Sitzung am 21.05.2019 den Grundsatzbeschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich der ehemaligen VG Bitburg-Land. Auf Grund dessen wurde das Verfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt.
Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes war aus folgendem Grund erforderlich: Zur Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaikanlage auf den Gemarkung Halsdorf war es erforderlich, neben der Aufstellung des Bebauungsplanes auch den Flächennutzungsplan der VG Bitburger Land entsprechend zu ändern. Die überplante Fläche hat eine Bruttogröße von ca. 20,06 ha. Mit der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes werden die bisher im Flächennutzungsplan der VG Bitburg-Land als Flächen für Acker- und Grünland dargestellten Bereiche auf der Gemarkung Halsdorf in eine Sondergebietsfläche „Photovoltaik“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im FNP umgewandelt. Der Verbandsgemeinderat stimmte in seiner Sitzung am 07.04.2022 dem Entwurf zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht zu. In dieser Ratssitzung beauftragte der Verbandsgemeinderat die Verwaltung die Zustimmung der von der Fortschreibung berührten Ortsgemeinden gemäß § 67 Abs. 2 Satz 4 GemO einzuholen und die Verfahrensunterlagen baldmöglichst der Kreisverwaltung des Eifelkreises BitburgPrüm zur Prüfung und Genehmigung gemäß § 6 BauGB vorzulegen. Beschluss: Nach Erörterung und Beratung stimmt der Ortsgemeinderat der endgültigen Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den ehemaligen Teilbereich der VG Bitburg-Land zu. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 17 0 0
Zu TOP 3 Entwässerung des Vorhofes des Gemeindehauses
Bei den Starkregen oder Überschwemmungsereignissen hat sich gezeigt, dass im unmittelbaren Zugangsbereich des Gemeindehauses (ehemaliges Haus Reuter) die dort befindlichen Einläufe nicht in der Lage sind das zufließende Wasser abzuführen. Um hier eine Optimierung des Zustandes zu erreichen, sollte in einem ersten Schritt untersucht werden, welche Ableitungsmöglichkeiten vorhanden sind und ggfls. aufgrund von Verstopfungen nicht funktionsfähig sind. Gleichzeitig sollten hierbei Lösungsvarianten zur Optimierung des Zustandes herausgearbeitet werden. Ortsbürgermeister Holbach sollte in der heutigen Sitzung mit der Einleitung dieser Untersuchung beauftragt und ermächtigt werden. Nach Vorlage von Ergebnissen sollte dann bis zur nächsten Ratssitzung ein konkreter Lösungsvorschlag ausgearbeitet sein, über den der Ortsgemeinderat dann abschließend beraten und entscheiden kann.
Finanzielle Auswirkungen: Die notwendigen Untersuchungs- und Instandsetzungs- bzw. Ausbaumaßnahmen sind zulasten der Ortsgemeinde Bettingen auszuführen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Bettingen spricht sich dafür aus, Untersuchungen zur Optimierung der Abflusssituation im Vorfeld des Gemeindehauses (ehemaliges Haus Reuter) einzuleiten. Ortsbürgermeister Jürgen Holbach wird ermächtigt, hierzu den Auftrag für erste Untersuchungen/Spülungen zu erteilen. Basierend auf diesen Erkenntnissen sollte dann zur nächstfolgenden Sitzung ein konkreter Lösungsvorschlag erarbeitet werden. Die Konsequenzen dieser Beauftragung sollen dann final durch den Ortsgemeinderat beraten und entschieden werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 17 0 0
Zu TOP 4 Hochwasserschutz in der Ortslage
Bei den Überschwemmungen in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass Wasser, welches nicht im Bereich „Schrödersgraben“ in den Einlauf des „Stockemer Baches“ gelangt, breitflächig durch die Ortslage abfließt und im Bereich der Ortsmitte zu erheblichen Beschädigungen geführt. Auch hier könnte ein mobiles Trennwandsystem ggfls. für Abhilfe schaffen. Durch diese mobilen Leitwände (Box-Wall-System) könnte versucht werden, in Höhe des Feuerwehrgerätehauses eine Ableitung der Wassermassen entlang des Trafogebäudes in den Flusslauf der Prüm zu erreichen. Ggfls. könnte durch mobile Elemente der Zufluss in Richtung des Jugenheim- und Kindergartenkomplexes wirkungsvoll abgesperrt werden und somit Schäden in diesen Gebäuden ggfls. verhindert, zumindest aber reduziert werden. Als Alternative für diese Systeme sollte darüber nachgedacht werden, ob als zusätzliche Sicherung gegenüber dem Haus Christianson durch sogenannte Spundwände das Rückhaltevolumen im Bereich der Grundstücke Kellen und Erbengemeinschaft Kneip erhöht wird und somit ein späteres Einfließen in die Ortslage zur Folge hätte. Diese zusätzliche Sicherung wäre sicherlich einfach und kostengünstiger umzusetzen, da durch den Einbau von UProfilen hier die Führungseinrichtungen für eine Bollen- oder Spundwand hergestellt werden können. Vor diesem Hintergrund sollte sich der Ortsgemeinderat Bettingen mit diesen Lösungsansätzen auseinandersetzen und eine Entscheidung über das weitere Vorgehen bezüglich dieser zusätzlichen Sicherungssystem treffen.
Finanzielle Auswirkungen: Die Beschaffung eines mobilen Systems verursacht zusätzliche Kosten. Ob und in wie weit diese aus Mitteln der Hochwasserschadensbeseitigung finanziert werden können ist zur Zeit noch nicht abschließend geklärt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Bettingen hat sich im Rahmen der heutigen Sitzung mit den Möglichkeiten zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen (ggfls. mobile System) auseinandergesetzt.
In Zusammenarbeit mit dem Büro Reihsner, Wittlich, der Verwaltung und der Ortsgemeinde sollen sowohl die geplanten und bereits umgesetzten stationären Hochwasserschutzanlagen als auch mögliche mobile Systemlösungen nochmals geprüft werden. Bei der Beschaffung von etwaigen mobilen Systemen soll darauf geachtet werden, dass diese sehr einfach aufzubauen und zu handhaben sind. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen in Zusammenarbeit mit den Einwohnern im Gemeinderat diskutiert werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 17 0 0
Zu TOP 5 "Bachlauf Schrödersgraben" -
Antrag der WG Mosbacher Die Wählergruppe Mosbacher hat mit Datum vom 30.05.2022 einen Antrag auf Klärung des Sachstandes des Bachlaufes „Schrödersgraben“ zur Beratung eingereicht. Die WGFM hat in der Vergangenheit immer wieder auf die Klärung dieser Angelegenheit hingewirkt. Aus diesem Grund beantragt die Fraktion die Klärung des Sachstandes der beauftragten Maßnahmen im „Schrödersgraben“. Insbesondere sollen laut Ratsmitglied Ambros nachfolgende Punkte geklärt werden:
1.) Stellfläche für den möglichen Einsatz eines Greifbaggers Hinsichtlich dieser Thematik erfolgte durch Ratsmitglied Ambros eine Nachfrage bei den vor Ort anwesenden Arbeitern der Fa. UVB, die das Hochwasser-Sperrwerk am Schrödersgraben errichten. Von einer besagten Stellfläche war den Arbeitern nichts bekannt. Laut Auskunft des Vertreters der Verwaltung, Herrn Klaas, ist diese Stellfläche in den Planungen mit einbezogen. Anhand eines Lageplanes werden die Ratsmitglieder entsprechend informiert.
2.) Arbeiten der Fa. Alexander Schier, Olsdorf Die Fa. Alexander Schier, Olsdorf, wurde durch die Verwaltung beauftragt, verschiedene Arbeiten am „Schrödersgraben“ durchzuführen. Laut Auskunft von Ratsmitglied Ambros wurde mit den Arbeiten begonnen, seiner Meinung nach aber nicht komplett beendet. So wurde im Rahmen eines Ortstermines, an dem Ratsmitglied Ambros, die Fa. Schier sowie Herr Kaspari vom Ingenieurbüro Reihsner, Wittlich, teilgenommen haben festgestellt, dass noch erhebliche Bodenmassen, Holz, Steine und Stahlplatten, im Bachlauf liegen, die dringend herausgenommen werden müssen. Diese Notwendigkeit wurde, laut Aussage von Ratsmitglied Ambros, ebenfalls von Herrn Kaspari vom Büro Reihsner gesehen. Aus diesem Grund sollen die Arbeiten durch die Fa. Schier fortgesetzt werden. Laut Aussage des Vertreters der Verwaltung, Herrn Klaas, sind die der Fa. Schier in Auftrag gegebenen Arbeiten durchgeführt worden und der Auftrag somit abgeschlossen. Der Ortsgemeinderat selbst hat jedoch Bedenken, dass die bisher erledigten Arbeiten durch die Fa. Schier ausreichen.
Beschluss:
Im Rahmen eines Ortstermines soll geprüft werden, welche Arbeiten am Bachlauf „Schrödersgraben“ noch durchzuführen und notwendig sind. An diesem Termin soll auch Herr Kaspari vom Büro Reihsner, Wittlich, teilnehmen, da er, lt. Ratsglied Ambros, die Notwendigkeit sieht, die noch vorhandenen Bodenmassen usw. zu beseitigen. Ein sich aus dem Termin ergebender Auftrag wird die Verwaltung an eine entsprechende Firma erteilen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 17 0 0
Zu TOP 6 "Bau einer gemeindeeigenen Gerätehalle" -
Antrag der WG Mosbacher Die Wählergruppe Mosbacher hat mit Datum vom 27.05.2022 einen Antrag auf Klärung über den Bau einer gemeindeeigenen Gerätehalle mit Sozialräumen, zur Beratung eingereicht. Die WGFM hat in der Vergangenheit immer wieder auf Klärung dieser Angelegenheit hingewirkt. In der Gemeinderatssitzung vom 29.03.2022 wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2022 (TOP 9) von der SPD-Fraktion zurecht auf die ausgebliebene Berücksichtigung der Kosten eines Gerätehallenneubaus hingewiesen, die auch den aktuellen arbeitsrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Die WGFM steht einer vagen Lösung dieses Problems skeptisch gegenüber, weil diese Lösung das aktuelle Problem fehlender sozialer Einrichtungen für den Gemeindearbeiter zeitnah nicht lösen wird. Aus diesem Grund stellt die WGFM den Antrag auf Klärung des Baus einer gemeindeeigenen Gerätehalle mit den notwendigen Sozialräumen. Eine mögliche konkrete Lösung könnte der zeitnahe Mietkauf des Eigentums der Firma Erdbau Roth im Bereich „Malsert“ sein.
Beschluss:
Ortsbürgermeister Holbach wird beauftragt, die notwendigen Kaufverhandlungen über den Erwerb des Eigentums der Fa. Erdbau Roth im Bereich „Malsert“ zu führen und den Rat in der nächsten Sitzung über das Ergebnis zu informieren. Je nach Ergebnis der v. g. Verhandlungen sollen die Planungen zum Bau einer eigenen gemeindlichen Halle dann zügig in Angriff genommen werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 17 0 0
Zu TOP 7 "Lehrerdienstwohnheim" -
Antrag der WG Mosbacher Die Wählergruppe Mosbacher hat mit Datum vom 27.05.2022 einen Antrag auf Klärung des Sachstandes des Lehrerdienstwohnheimes, zur Beratung eingereicht. Die WGFM hat in der Vergangenheit immer wieder auf die Klärung dieser Angelegenheit hingewirkt. In Anbetracht der angespannten Lage in Bezug auf die Energiekosten und Sanierung ist es aus ihrer Sicht unabdingbar ein Ergebnis in dieser Angelegenheit herbeizuführen. Aus diesem Grund beantragt die WGFM die Klärung des Sachstandes und fordert folgende Informationen ein: 1. Die Ergebnisse der Submission über die Beauftragung eines Energieberaters (TOP 3 der Sitzung vom 07.09.2021) 2. Das Ergebnis des Gutachtens des Energieberaters Michael Schuchhardt, Bettingen (TOP 8 der Sitzung vom 09.11.2021) 3. Das Ergebnis der eingeforderten Informationen über die Nebenkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre (TOP 10 der Sitzung vom 14.12.2021) Ortsbürgermeister Holbach erläutert, dass er bereits in dieser Angelegenheit mit dem ortsansässigen Energieberater Michael Schuchhardt, Auf dem Stein 22, 54646 Bettingen, Kontakt aufgenommen hat. Aus diesem Grund ist Herr Schuchhardt in der heutigen Sitzung als Zuhörer anwesend.
Beschluss:
Ortsbürgermeister Holbach wird beauftragt, gemeinsam mit dem Energieberater, Herrn Schuchhardt, vor Ort die notwendigen Erhebungen zur Erstellung eines Gutachtens durchzuführen. Ein Sanierungsvorschlag mit dem dazugehörigen Honorarangebot des Herrn Schuchhardt ist dem Rat in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 17 0 0
Zu TOP 8 "Waldweg zum Campingplatz Oberweis" -
Antrag der WG Mosbacher Die Wählergruppe Mosbacher hat mit Datum vom 29.05.2022 einen Antrag auf Klärung des Sachstandes des Zustandes des Waldweges zum Campingplatz Oberweis, zur Beratung eingereicht. 2004 hat der Gemeinderat Bettingen den Ausbau des Waldweges zum Campingplatz Oberweis beschlossen und durchgeführt. Seit dieser Zeit konnte durch die Verbreiterung des Weges und die Anbringung eines Schutzgeländers die gefahrlose Nutzung des Weges sichergestellt werden. Das Umfeld des Weges wird geprägt durch einen Nadelwald. Die anhaltende trockene Witterung hat dazu geführt, dass der überwiegende Teil der Bäume bereits tot oder so krank ist, dass diese keinem stürmischen Wetter mehr standhalten können. Immer häufiger beschädigen umstürzende Bäume den Waldweg und machen die gefahrlose Nutzung des Weges nahezu unmöglich. Der Gemeinderat sollte über die Abhilfe dieses Missstandes beraten, weil aus Sicht der WGFM dieser Weg der Hauptverbindungsweg zwischen den Gästen des Campingplatzes und der Ortsgemeinde Bettingen darstellt und somit ein wichtiger Bestandteil für den örtlichen Tourismus ist. Da die Ortsgemeinde Bettingen Eigentümer des betreffenden Waldstückes ist, hat bereits zur Behebung des Missstandes ein Ortstermin stattgefunden, an dem Ortsbürgermeister Holbach und die Firma Alexander Schier, Olsdorf, teilgenommen haben. In diesem Termin wurden die dringlichen Arbeiten besprochen. Dies sind das Räumen der gefährlichen Bäume und die Instandsetzung der Böschungen. Die Arbeiten selbst erfolgen im Stundenlohn und werden Anfang Juli beginnen. Die Kosten für die Instandsetzung der Böschung und des Waldweges sollen nach Möglichkeit über die Kostenstelle „Hochwasserschäden“ abgerechnet werden.
Beschluss: Der Ortsgemeinderat spricht sich dafür aus, die notwendigen Arbeiten am Waldweg zum Campingplatz Oberweis, wie im Ortstermin besprochen, durch die Firma Alexander Schier, Olsdorf, durchführen zu lassen. Neben den bereits feststehenden Arbeiten soll aus Gründen der Verkehrssicherung das vorhandene Geländer komplett entfernt werden. (Hinsichtlich der Auftragsvergabe siehe TOP 10.2)
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 17 0 0
Zu TOP 9 Mitteilungen und Anfragen
Kita Bettingen, Ratsmitglied Ambros erläutert, dass die Leiterin der Kita St. Maximin, Bettingen, Frau Jessica Lux-Götz, nachgefragt hat, ob von Seiten der Ortsgemeinde im Hinblick auf das 2021 erlassene neue Kita-Gesetz bereits Planungen in Angriff genommen wurden. Durch das KitaGesetz 2021 werden verschiedene Änderungen notwendig. Diese sind im Rahmen einer Übergangszeit bis spätestens 2028 abzuschließen. Grundvoraussetzung ist hier als erstes das Erstellen eines Raumkonzeptes. Die Zuständigkeit, welches sich durch die Gesetzesänderung ergibt, zu bearbeiten und zu begleiten.

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