Haushalt Hebesätze Hundesteuer Katastrophe mit schrecklicher Perspektive
- Ich einfach Ich

- 21. Apr. 2021
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 25. Apr. 2021

Der wichtigste Faktor für einen reibungslosen Ablauf der Kommunalpolitik ist der Haushalt.
Dieser sollte laut den Richtlinien der Gemeindeordnung (GemO) vor dem Geschäftsjahr veröffentlicht, verabschiedet und wenn möglich ausgeglichen und von der Kommunalaufsicht des Kreises genehmigt sein.
Aufgrund der überschaubaren Einnahmen der Gemeinde durch die Gewerbesteuer, wurde die Finanzierung der zahlreichen Investitionen in den letzten 10 Jahren zu einen durch Zuschüsse auf Verbands-, Kreis, Landes, Bundes oder Europa-Ebenen gestützt und zum anderen wie in diesem Jahr zum vierten Mal geschehen,
durch die Erhöhung der Grundsteuer für Eigentümer.
(Kindergarten und Jugendheim, Seniorenresidenz, Erwerb und Sanierung Haus Becker und Haus Reuter, Nahwärmenetzwerk, Nettomarkt, Sanierung der K12, Tränkstraße und Burgstraße Teil1 und Teil2)
Das bedeutet, dass seit 2011 der Grundsteuerhebesatz für Eigentümer von 330 % auf aktuell, 600 % erhöht werden musste.
Mit diesem Wert liegt Bettingen im Vergleich zu anderen Gemeinden
ca. 200 Prozentpunkte über den bundesweiten Durchschnitt.
Mit einer Steigerungsrate von 7,2 % jährlich wird der im Gemeinderat erwähnte Wert von 1000 % in ca. 10 Jahren erreicht sein.
Für den bereits angelaufenen, nötigen Straßenausbau bedeutet das:
Ist kein möglicher Zuschuss zu erwarten,
werden nicht nur die 60 % der Kosten des Straßenausbaus durch den Eigentümer in Form von Straßenaubaubeiträgen getragen,
sondern auch der Anteil von 40 % der Gemeinde durch
Erhöhung der Grundsteuer für Eigentümer!
Einem Haushalt, mit dem unsere Gemeinde Projekte ausschließlich durch Steuererhöhung (Grundsteuer, Hundesteuer) oder durch verpflichtende Beiträge der Eigentümer(Straßenausbaubeiträge) realisiert,
werden wir nicht zustimmen!
Um unsere Haushaltslage zu verbessern, setzen wir uns ein für:
1. Optimierung der bereits vorhandenen Einnahmequellen (u.a. Mietobjekte.)
2. durch Unterstützung zur Realisierung neuer Einnahmequellen (ev. Windkraftanlagen, Solarpark)
3. durch Kostenminimierung anhand von Eigenleistung
4. Bewertung von Sonderleistungen bei zukünftigen Projekten (modifizieren von der Ausstattung der Straßen wie Muldenrinnen, unnötige zusätzliche Bürgersteige usw.)
Damit Bettingen finanziell wieder uneingeschränkt handlungsfähig ist es aus unserer Sicht nötig, dass unsere Landes- und Bundesregierung
- die Herstellung finanzieller Handlungsfähigkeit verschuldeter Kommunen durch die Anpassung des rechtwidrigen Kommunalen Finanzausgleiches und die sofortige Übernahme der finanziellen Altlasten und
- die ungerechten Straßenausbaubeiträge sofort abschafft und die Kosten für den Straßenausbau übernimmt!
Eure Fraktion
WGFM
Quellen:
Straßenausbaubeiträge
Haushalt von Bettingen:






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